• Bild aus drei Teilen links Friseurberuf, mittig Bauarbeiter, rechts pflegende Hände

Arbeitgeber

Arbeitergeber kümmern sich um die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter. Oft ist die Verunsicherung groß, wenn ein Mitarbeiter plötzlich an Epilepsie erkrankt. Darf er noch an seinem Arbeitsplatz tätig sein? Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen ergriffen werden?

Wir beraten Sie bei all Ihren Fragen und kommen bei Bedarf auch kostenfrei vor Ort, um Sie bei der Erstellung der inkludierten Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen.

Unser gesamtes Angebot für Sie rund um das Thema Epilepsie und Arbeit:

  • Beratung (telefonisch, per Mail und vor Ort)
  • Unterstützung beim Verfassen einer inkludierten Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsplatzbegehung
  • epilepsiespezifische Expertise
  • Moderation runder Tische im Unternehmen
  • Schulungen zu Epilepsie und Erster Hilfe bei Epilepsie für Mitarbeiter

Teilhabe - Epilepsie - Arbeit (TEA)

Ysenburgstrasse 7
80634 München

Tel +49 89 54 80 65 75

pbrodisch@diakonie-muc-obb.de