Willkommen
TEA und NEA unterstützt bei allen Fragen und Problemen rund um denThemenbereich "Epilepsie & Arbeit".
Wir erörtern die beruflichen Möglichkeiten bei Epilepsie. Im Detail geht es dabei häufig um anfallsbedingte Gefährdungen und um die Frage, ob besondere Arbeitsschutzmaßnahmen helfen können, anfallsbedingte Risiken auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Aber auch Fragen aus den Bereichen Schwerbehinderung, Rehabilitation und Umschulung können bei Bedarf besprochen werden.
TEA und NEA informiert epilepsiekranke Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber sowie beteiligte Fachleute wie zum Beispiel Betriebsärzte, Neurologen, Mitarbeitende von Integrationsämtern, Rehabilitationseinrichtungen, der Agentur für Arbeit und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Unter den einzelnen Menupunkten finden Sie engagierte Netzwerkpartner und hilfreiche Informationen zum Download.
Ihre Kontaktpartner nach Regionen
Baden-Württemberg
Epilepsieberatung der Diakonie Kork, epilepsieberatung@Diakonie-Kork.de
Bayern
Mittelfranken: Psychosoziale Beratungsstelle für Menschen mit Epilepsie, epilepsie-beratung@rummelsberger.net
Niederbayern: Epilepsie Beratung Niederbayern, epilepsie@kinderklinik-passau.de
Oberbayern: EpilepsieBeratung München, epilepsieberatung@diakonie-muc-obb.de
Oberpfalz: Epilepsie-Beratungsstelle Regensburg, info@epilepsie-beratung-opf.de.
Schwaben Nord: Epilepsie-Beratungsstelle Augsburg, manfred.haegele@bunter-kreis.de
Unterfranken: Epilepsie-Beratungsstelle Würzburg, epilepsieberatung@juliusspital.de
Berlin-Brandenburg
Epilepsiezentrum Berlin-Brandenburg, Ec. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, Berlin: t.jaster@keh-berlin.de
Hamburg mit HH-Umland
Neurologie am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf, Hamburg: arne.luesebrink@eka.alsterdorf.de
Hessen
Epilepsie Beratungsstelle Marburg, simone.nicklas@uk-gm.de
Weitere Ansprechpartner werden ergänzt!
Neuigkeit
Im Erich-Schmidt-Verlag ist 2022 das Praxishandbuch "Arbeitssicherheit bei Epilepsie" erschienen (Hrsg. Peter Brodisch).
Gefördert durch:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelten sämtliche Personenbezeichnungen für beide Geschlechter.